Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)
vom 29.Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04.März 2016) und Antwort
Kosten des Feuerschutzes in Berlin
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie stellen sich die Kosten des Feuerschutzes im Berliner Wirkungskreis in den letzten fünf Jahren dar? Die Berechnung der Kosten soll nach der folgenden Formel erfolgen: Summe der Ausgaben/ Aufwendungen des Haushaltsjahres (IST/ Rechnungsergebnis des betreffen- den Jahres) dividiert durch die Einwohnerzahl des Jahres.
In Form der nachfolgenden Tabelle:
Kalenderjahr | Berufs-/Freiwillige Feuerwehr | Summe der Ausgaben/Aufwendungen im Kalenderjahr (gerundet auf volle tausend) | Einwohnerzahl im Kalenderjahr | Kosten pro Einwohner |
---|---|---|---|---|
2010 | Berufsfeuerwehr | |||
2010 | Freiwillige Feuerwehr | |||
2011 | Berufsfeuerwehr | |||
2011 | Freiwillige Feuerwehr | |||
2012 | Berufsfeuerwehr | |||
2012 | Freiwillige Feuerwehr | |||
2013 | Berufsfeuerwehr | |||
2013 | Freiwillige Feuerwehr | |||
2014 | Berufsfeuerwehr | |||
2014 | Freiwillige Feuerwehr | |||
2015 | Berufsfeuerwehr | |||
2015 | Freiwillige Feuerwehr |
Zu 1.: Nach § 2 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes besteht die Berliner Feuerwehr aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. In ihrer Gesamtheit ist die Berliner Feuerwehr für die Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung, die Notfallrettung (Rettungsdienst) und den Katastrophenschutz zuständig.
Weder bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch in der Kostenrechnung wird eine Differenzierung nach Art der Aufgabenerledigung oder nach Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr vorgenommen. Letzteres sieht der Senat auch vor dem Hintergrund der Würdigung der Freiwilligen Feuerwehren und des Ehrenamtes nicht als zielführend an. Sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die Freiwilligen Feuerwehren werden beispielsweise gleichermaßen mit Dienstkleidung und Verbrauchsmaterial ausgestattet, viele Gebäude und Fahrzeuge werden gemeinsam genutzt. Eine vollständige Abgrenzung der Kosten des Feuerschutzes von allen anderen Kosten einerseits und die Aufteilung dieser Kosten auf Berufs- und Freiwillige Feuerwehren sind nicht durchführbar, dies ist auch nicht gewollt.
Insofern kann die Tabelle zu Frage 1 nicht ausgefüllt werden, weil die vorgegebene Differenzierung bei der Berliner Feuerwehr aufgrund der Strukturen und der Aufgabenerledigung nicht vorgesehen und das Ermitteln der erbetenen Zahlen daher nicht möglich ist.
Allgemein können aber folgende Aussagen getroffen werden:
Kalenderjahr |
Gesamtausgaben der Feuerwehr laut Jahresabschluss in Euro* |
Einwohnerzahl im Kalenderjahr** |
Durchschnittliche Ausgaben der Feuerwehr pro Einwohner in Euro |
---|---|---|---|
2010 | 238.719.979,29 | 3.460.725 | 68,98 |
2011 | 232.395.125,50 | 3.326.002 | 69,87 |
2012 | 232.493.249,24 | 3.375.222 | 68,88 |
2013 | 256.472.890,32 | 3.421.829 | 74,95 |
2014 | 247.409.310,69 | 3.469.849 | 71,30 |
2015 | 254.611.478,71 | 3.484.995 | 73,06 |
* Einschließlich Ausgaben für Mieten, die an die Berliner Immobilienmanagement GmbH für die Nutzung von Liegenschaften des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin gezahlt werden, aber nicht den Landeskreislauf verlassen. Schwankungen teilweise bedingt durch zweijährigen Investitionszyklus bei Großfahrzeugen.
** Angegeben ist die Zahl zum jeweiligen Jahresende, in 2015 zum Stichtag 30.6.
Die Aussagekraft der Durchschnittsausgaben pro Einwohner ist allerdings nur von begrenztem Wert. Es muss berücksichtigt werden, dass die Berliner Feuerwehr nicht nur für die Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, sondern unter anderem auch für eine Vielzahl von Gästen der Stadt (in 2015: rund 12,4 Millionen registrierte Ankünfte) zuständig ist. Aktuell kommt noch die große Zahl untergebrachter Flüchtlinge hinzu.
Berlin, den 15. März 2016
In Vertretung
Bernd Krömer
– Senatsverwaltung für Inneres und Sport –