Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU)

vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017)

zum Thema:
Standzeiten vor Beförderungen bei der Berliner Polizei

und Antwort vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017)

Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11335
vom 29. Mai 2017
über Standzeiten vor Beförderungen bei der Berliner Polizei
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie lang sind jeweils die durchschnittlichen Zeiträume zwischen Beförderungen (Standzeiten) in den Besoldungsgruppen A9 bis A13S des gehobenen Dienstes der Berliner Polizei nach Fachhochschulabschluss (FHVR/HWR) oder vergleichbarer Aufstiegsqualifikation (bspw. KLVO) der Berliner Polizei zwischen 1996 und 2016 untergliedert in Schutz- und Kriminalpolizei sowie nach Direktionen bzw. LKA?

Zu 1.:
Die erbetene Darstellung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich und enthält keine Angaben zur Art der Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Die Informationen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, die Daten zur kriminalpolizeilichen Laufbahn enthalten auch den Gewerbeaußendienst.

Die genannten Zeiträume (Standzeiten) zeigen jeweils die durchschnittliche monatliche Dauer bis zum Erreichen der bezeichneten Beförderungsämter seit Ernennung im vorherigen Amt auf. Eventuell abzuleistende Probezeiten sind nicht enthalten. Neben den Direktionen und dem Landeskriminalamt enthält die Darstellung ergänzend weitere Dienstbereiche, in denen ebenfalls Polizeivollzugsdienstkräfte verwendet werden.

Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass sich eine Beförderung neben der Verfügbarkeit einer entsprechenden Stelle des gehobenen Polizeivollzugsdienstes nach dem sich aus dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2) ergebenden Prinzip der Bestenauslese und damit nach der Leistungsstufe der Gesamteinschätzung der dienstlichen Beurteilung richtet. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, beispielsweise der Fortführung der Zweigeteilten Laufbahn, ist eine Vergleichbarkeit der einzelnen Jahre nur eingeschränkt möglich. So ist bis zum Jahr 2008 das als Maßnahme zur Konsolidierung des Haushalts eingeführte haushaltsrechtliche Wartejahr nach Artikel III § 1 Satz 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 zu berücksichtigen.

2004-2016

Dienststellen Schutzpolizei Kriminalpolizei
A13S A12 A11 A10 A13S A12 A11 A10
Direktion 1 Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Direktion 2 Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Direktion 3 Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Direktion 4 Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Direktion 5 Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Direktion 6 Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Direktion Zentrale Aufgaben (Dir ZA) Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Landeskriminalamt (LKA) Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Polizeipräsident Stab (PPr St) Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Zentrale Serviceeinheit (ZSE) Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage
Gesamt Werte siehe Anlage Werte siehe Anlage

2. Wie lang sind jeweils die durchschnittlichen Zeiträume zwischen Beförderungen (Standzeiten) in den Besoldungsgruppen A13 bis A16 des höheren Dienstes der Berliner Polizei zwischen 1996 und 2016 untergliedert in Schutz- und Kriminalpolizei sowie nach Direktion bzw. LKA?

Zu 2.:
Die erbetene Darstellung ist nicht möglich, da keine entsprechenden statistischen Erhebungen vorliegen.

Berlin, den 13. Juni 2017

In Vertretung
Christian Gaebler
– Senatsverwaltung für Inneres und Sport –