Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2018) und Antwort vom 31. August 2018

Steuerstrafverfahren in Berlin 2017

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie viele Steuerstrafverfahren wurden 2017 in Berlin durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzbehörden eingeleitet?

Antwort zu Frage 1:
Durch die Berliner Finanzämter wurden im Jahr 2017 3.477 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrssteuern eingeleitet. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sind bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Jahr 2017 2.502 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat eingeleitet worden.

Frage 2:
Wie viele Verurteilungen hat es 2017 gegeben und wie viele dieser Steuerstrafverfahren wurden eingestellt?

Antwort zu Frage 2:
Durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wurden im Jahr 2017 Strafverfahren wie folgt abgeschlossen:

Jahr 2017
Abgeschlossene Strafverfahren 3.590
 … davon Einstellungen nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) 2.144
… davon Einstellungen unter Auflagen nach § 153a StPO 348
… davon Einstellungen wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften 461
… davon Einstellungen nach § 398a Abgabenordnung (AO) 36

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat es im Jahr 2017 610 Verurteilungen wegen einer Steuerstraftat gegeben.

565 Verfahren wurden nach den §§ 170 Abs. 2, 153, 153a, 154, 154b und § 154f StPO bzw. §§ 45 Abs. 1, 45 Abs. 2 oder 45 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eingestellt.

Frage 3:
Wie hoch war insgesamt die Schadenssumme in den Jahren 2017 mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossenen Verfahren?

Antwort zu Frage 3:
In den durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin abgeschlossenen Strafverfahren wurden im Jahr 2017 strafbefangene Steuern in Höhe von 113.324.984 € festgestellt.

Hinsichtlich der Gesamtschadenssumme in den im Jahr 2017 mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossenen Verfahren kann die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung keine Aussage treffen. Es liegen dort keine statistischen Informationen dazu vor.

Berlin, den 31.08.2018

In Vertretung

Dr. Margaretha Sudhof
– Senatsverwaltung für Finanzen –