Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

vom 13. August 2018 über

Übergriffe auf Polizeibeamte im ersten Halbjahr 2018

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie viele Fälle von Übergriffen (z.B. Widerstandshandlungen, Körperverletzungen, Bedrohung, Nötigung etc.) auf Berliner Polizeibeamte hat es im ersten Halbjahr 2018 gegeben (bitte unterteilt nach Monaten)?

Antwort zu Frage 1:
Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen (PVB), welche in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 während der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat gegen die Freiheit oder körperliche Unversehrtheit (sogenannte Opferdelikte) wurden, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Neu sind aufgrund der Strafrechtsänderung auch die Angaben zum „Tätlichen Angriff“, welche in den Vorjahren unter anderen Straftaten (überwiegend Körperverletzung oder Widerstand) miterfasst wurden. Bei der nachfolgenden Tabelle basieren die aufgelieferten Fallzahlen auf Ergebnissen tagesaktueller verlaufsstatistischer Auswertungen. Dadurch kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen.

Anzahl geschädigter PVB gemäß polizeilicher Verlaufsstatistik:

Deliktsbereich Januar 2018 Februar 2018 März 2018 April 2018 Mai 2018 Juni 2018 Summe 1. Halbjahr 2018
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen 329 564 337 347 484 344 2.405
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellt Personen 30 24 45 42 77 64 282
Körperverletzung 113 93 104 95 103 74 582
Bedrohung 27 9 19 16 34 13 118
Nötigung 7 8 3 9 5 6 38
Gesamtzahl 506 698 508 509 703 501 3.425

Datenquelle: DataWareHouse-Führungsinformation (DWH-FI), Stand: 20.08.2018

Frage 2:
In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 eine Verurteilung wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gem. §§ 113 f. Strafgesetzbuch?

Antwort zu Frage 2:
Dem Senat liegen derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik für das erste Halbjahr 2018 über die rechtskräftig verurteilten Personen vor. Im Jahr 2017 sind 411 Personen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch (StGB) rechtskräftig verurteilt worden.

Berlin, den 30. August 2018

In Vertretung
Torsten Akmann
– Senatsverwaltung für Inneres und Sport –