Die CDU will das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ändern, um Gefährder leichter elektronisch überwacht zu können. Dazu wäre eine richterliche Anordnung nötig.

Die CDU-Fraktion will die Einführung der elektronischen Fußfessel in Berlin erleichtern. Dazu müsste das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert werden. Das will die CDU-Fraktion in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 9. März beantragen.

Gesetzesänderung nötig

Die Änderung des ASOG ist eine Voraussetzung dafür, so genannte Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten zu können. Genau das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes vor, den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, kann das Bundeskriminalamt Menschen zum Tragen der Fußfessel verpflichten, die im Verdacht stehen, einen Terroranschlag vorzubereiten. Notwendig dazu ist eine richterliche Anordnung.

Die geplante neue Vorschrift war eine Reaktion auf das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz am 19. Dezember, bei dem 12 Menschen getötet und etwa 50 schwer verletzt worden waren. Der Attentäter Anis Amri war den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen und Berlin als gefährlich aufgefallen. Seine Überwachung in Berlin wurde aber abgebrochen. Hätte er eine elektronische Fußfessel getragen, wäre es der Polizei möglich gewesen, ihn in Berlin wieder zu orten.

Gefährder beobachten

In der Begründung des Antrags heißt es, es müsse zu den Konsequenzen des Attentats auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gehören, Gefährder „mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln“ zu beobachten. Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt zu dem Antrag, „im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie“ sollten die Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten haben. Die Fußfessel sei eine „überzeugende Maßnahme“.

Quelle: Tagesspiegel