Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

vom 13. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2016) und Antwort

Personalplanung und Personalentwicklung in der Polizeibehörde (2015 bis 2018)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter schieden im Jahr 2015 planmäßig aus der Polizeibehörde aus (bitte gegliedert nach Gründen – Versetzung in den Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Entlassung auf Antrag gemäß § 66 Landesbeamtengesetz, Versetzung gemäß § 15 Beamtenstatusgesetz bzw. § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz / § 61 Landesbeamtengesetz und Jahreszahlen beantworten)?

Zu 1.: Die gewünschten Angaben bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alle Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2015).

Planmäßige Personalabgänge = Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Lebensarbeitszeit (Vollzugsbeamtinnen, Vollzugsbeamte = 61., 62. beziehungsweise 65. Lebensjahr; Verwaltungsbeamtinnen, Verwaltungsbeamte + Tarifbeschäftigte = 65. Lebensjahr + Verlängerungsmonate)

Planmäßige Personalabgänge

Austrittsgrund Beschäftigtengruppen (1+2) 2015
Beamtinnen / Beamte (3) Tarifbeschäftigte (4) Gesamt
Altersgrenze Beamter/in
Altersgrenze Tarifbeschäftigte
254 24 278

(1) Angaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ)
(2) ohne Dienstkräfte mit Kostenerstattung aus Kapitel 0509
(3) ohne Anwärter
(4) Mit Einführung TV-L (Tarfivertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) entfällt die Unterscheidung nach Angestellte/r und Arbeiter/in

Außerplanmäßige Personalabgänge

Austrittsgrund Beschäftigtengruppen (1+2) 2015
Beamtinnen / Beamte (3) Tarifbeschäftigte (4) Gesamt
Versetzung in den Ruhestand / vorgezogenes Altersruhegeld 105 128 233
Entlassung auf Antrag gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) / Kündigung durch Arbeitnehmer/in 13 10 23
Versetzung gemäß § 28 Landesbeamtengesetz / §15 BeamtStG / § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz 60 5 65
Versetzung Arbeitnehmer/in
Ableben 19 8 27
Entlassung Beamter/in; Kündigung durch Arbeitgeber 5 6 11
Auflösungsvertrag 39 39
Erwerbsunfähigkeit Arbeitnehmer/in 16 16
Vertragsablauf 6 6
Summe außerplanmäßige Personalabgänge 202 218 420
Personalabgänge 2015 Gesamt 456 242 698

(1) Angaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ)
(2) ohne Dienstkräfte mit Kostenerstattung aus Kapitel 0509
(3) ohne Anwärter
(4) Mit Einführung TV-L (Tarfivertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) entfällt die Unterscheidung nach Angestellte/r und Arbeiter/in

2. Von welcher Fluktuation, gegliedert nach Statusgruppen, Dienstlaufbahngruppen sowie Einsatzbereichen (Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Polizeiverwaltungsdienst, Gewerbeaußendienst) ist jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 in der Polizeibehörde auszugehen?

Zu 2.: Für die nachfolgende Prognose wurden die planmäßigen Personalabgänge entsprechend der individuellen Altersgrenze ermittelt und die außerplanmäßigen Personalabgänge an Hand der Erfahrungen der letzten Jahre für die Folgejahre prognostiziert. Die für die Personalplanung im Vollzugsbereich erstellte Fluktuationsprognose ist untergliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen. Für die anderen Beschäftigtengruppen liegt diese Auswertung nicht vor.

Die aktuelle Fluktuationsprognose der plan- und außerplanmäßigen Personalabgänge für die Jahre 2017, 2018 und 2019 stellt sich wie folgt dar:

Beschäftigtengruppe Laufbahn Laufbahngruppe 2017
VZÄ (1)
2018
VZÄ (1)
2019
VZÄ (1)
Beamtinnen / Beamte Schutzpolizei höherer Dienst 5 10 5
gehobener Dienst 325 380 430
mittlerer Dienst 60 60 60
Kriminalpolizei höherer Dienst 3 5 2
gehobener Dienst 85 90 100
Gewerbeaußendienst gehobener Dienst 2 5 3
NtD / TD / WissD */** 40 40 40
Tarifbeschäftigte 210 210 220
Polizeibehörde Gesamt 730 800 860

(1) VZÄ = Vollzeitäquivalent
*NtD = nichttechnischer Dienst, TD = technischer Dienst, WissD = wissenschaftlicher Dienst
**eine Differenzierung nach Laufbahngruppen liegt nicht vor

3. Wie wird die Fluktuation in der Einstellungs- und Ausbildungspolitik der Polizeibehörde berücksichtigt?

Zu 3.: Auf Grund des zweieinhalb- bis dreijährigen Vorlaufs bildet die Prognose der Fluktuation die Basis für die Personalbedarfsplanung im Vollzugsbereich und ist Grundlage für die Einstellungsplanung in den Vorbereitungsdienst der Vollzugsausbildung bis 2019.

Außerhalb des Vollzugsbereiches dient die vorliegende Prognose der Bedarfsorientierung in Abhängigkeit von politischen Entscheidungen.

Berlin, den 27. September 2016

In Vertretung
Andreas Statzkowski
– Senatsverwaltung für Inneres und Sport –