Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)
vom 13. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2016) und Antwort
Personalplanung und Personalentwicklung in der Polizeibehörde (2015 bis 2018)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter schieden im Jahr 2015 planmäßig aus der Polizeibehörde aus (bitte gegliedert nach Gründen – Versetzung in den Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Entlassung auf Antrag gemäß § 66 Landesbeamtengesetz, Versetzung gemäß § 15 Beamtenstatusgesetz bzw. § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz / § 61 Landesbeamtengesetz und Jahreszahlen beantworten)?
Zu 1.: Die gewünschten Angaben bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alle Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2015).
Planmäßige Personalabgänge = Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Lebensarbeitszeit (Vollzugsbeamtinnen, Vollzugsbeamte = 61., 62. beziehungsweise 65. Lebensjahr; Verwaltungsbeamtinnen, Verwaltungsbeamte + Tarifbeschäftigte = 65. Lebensjahr + Verlängerungsmonate)
Planmäßige Personalabgänge
Austrittsgrund | Beschäftigtengruppen (1+2) | 2015 | |
---|---|---|---|
Beamtinnen / Beamte (3) | Tarifbeschäftigte (4) | Gesamt | |
Altersgrenze Beamter/in Altersgrenze Tarifbeschäftigte |
254 | 24 | 278 |
(1) Angaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ)
(2) ohne Dienstkräfte mit Kostenerstattung aus Kapitel 0509
(3) ohne Anwärter
(4) Mit Einführung TV-L (Tarfivertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) entfällt die Unterscheidung nach Angestellte/r und Arbeiter/in
Außerplanmäßige Personalabgänge
Austrittsgrund | Beschäftigtengruppen (1+2) | 2015 | |
---|---|---|---|
Beamtinnen / Beamte (3) | Tarifbeschäftigte (4) | Gesamt | |
Versetzung in den Ruhestand / vorgezogenes Altersruhegeld | 105 | 128 | 233 |
Entlassung auf Antrag gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) / Kündigung durch Arbeitnehmer/in | 13 | 10 | 23 |
Versetzung gemäß § 28 Landesbeamtengesetz / §15 BeamtStG / § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz | 60 | 5 | 65 |
Versetzung Arbeitnehmer/in | |||
Ableben | 19 | 8 | 27 |
Entlassung Beamter/in; Kündigung durch Arbeitgeber | 5 | 6 | 11 |
Auflösungsvertrag | – | 39 | 39 |
Erwerbsunfähigkeit Arbeitnehmer/in | – | 16 | 16 |
Vertragsablauf | – | 6 | 6 |
Summe außerplanmäßige Personalabgänge | 202 | 218 | 420 |
Personalabgänge 2015 Gesamt | 456 | 242 | 698 |
(1) Angaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ)
(2) ohne Dienstkräfte mit Kostenerstattung aus Kapitel 0509
(3) ohne Anwärter
(4) Mit Einführung TV-L (Tarfivertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) entfällt die Unterscheidung nach Angestellte/r und Arbeiter/in
2. Von welcher Fluktuation, gegliedert nach Statusgruppen, Dienstlaufbahngruppen sowie Einsatzbereichen (Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Polizeiverwaltungsdienst, Gewerbeaußendienst) ist jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 in der Polizeibehörde auszugehen?
Zu 2.: Für die nachfolgende Prognose wurden die planmäßigen Personalabgänge entsprechend der individuellen Altersgrenze ermittelt und die außerplanmäßigen Personalabgänge an Hand der Erfahrungen der letzten Jahre für die Folgejahre prognostiziert. Die für die Personalplanung im Vollzugsbereich erstellte Fluktuationsprognose ist untergliedert nach Laufbahnen und Laufbahngruppen. Für die anderen Beschäftigtengruppen liegt diese Auswertung nicht vor.
Die aktuelle Fluktuationsprognose der plan- und außerplanmäßigen Personalabgänge für die Jahre 2017, 2018 und 2019 stellt sich wie folgt dar:
Beschäftigtengruppe | Laufbahn | Laufbahngruppe | 2017 VZÄ (1) |
2018 VZÄ (1) |
2019 VZÄ (1) |
---|---|---|---|---|---|
Beamtinnen / Beamte | Schutzpolizei | höherer Dienst | 5 | 10 | 5 |
gehobener Dienst | 325 | 380 | 430 | ||
mittlerer Dienst | 60 | 60 | 60 | ||
Kriminalpolizei | höherer Dienst | 3 | 5 | 2 | |
gehobener Dienst | 85 | 90 | 100 | ||
Gewerbeaußendienst | gehobener Dienst | 2 | 5 | 3 | |
NtD / TD / WissD */** | 40 | 40 | 40 | ||
Tarifbeschäftigte | 210 | 210 | 220 | ||
Polizeibehörde Gesamt | 730 | 800 | 860 |
(1) VZÄ = Vollzeitäquivalent
*NtD = nichttechnischer Dienst, TD = technischer Dienst, WissD = wissenschaftlicher Dienst
**eine Differenzierung nach Laufbahngruppen liegt nicht vor
3. Wie wird die Fluktuation in der Einstellungs- und Ausbildungspolitik der Polizeibehörde berücksichtigt?
Zu 3.: Auf Grund des zweieinhalb- bis dreijährigen Vorlaufs bildet die Prognose der Fluktuation die Basis für die Personalbedarfsplanung im Vollzugsbereich und ist Grundlage für die Einstellungsplanung in den Vorbereitungsdienst der Vollzugsausbildung bis 2019.
Außerhalb des Vollzugsbereiches dient die vorliegende Prognose der Bedarfsorientierung in Abhängigkeit von politischen Entscheidungen.
Berlin, den 27. September 2016
In Vertretung
Andreas Statzkowski
– Senatsverwaltung für Inneres und Sport –