Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

vom 07. April 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2020)

zum Thema:

Arbeitsmedizinischer Dienst bei der Berliner Polizei – Bernauer Straße (Halle 5)

und Antwort vom 28. April 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2020)

Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/23144 vom 07. April 2020 über Arbeitsmedizinischer Dienst bei der Berliner Polizei – Bernauer Straße (Halle 5)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Mitarbeiter waren dauerhaft auf dem Schießstand in der Schießhalle 5 in der Bernauer Straße beschäftigt?

Zu 1.:

Eine Zuordnung von festem Personal zu einzelnen Schießständen existiert nicht. Weder die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Polizei Berlin noch die trainierenden Polizeivollzugskräfte sind einem Schießstand dauerhaft zugeordnet.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen Drs. 18/23002, 18/23003 und 18/23143 verwiesen.

2. Wann wurde die Schießhalle 5 in der Bernauer Straße geschlossen und aus welchen Gründen?

Zu 2.:

Die Halle 5 in der Bernauer Straße wurde im April 2014 wegen des Ausfalls der Lüftung geschlossen.

3. Wurden, nachdem das Messergebnis bekannt war, Vorsorgeuntersuchungen bei den Beschäftigten dieses Schießstandes durchgeführt und in der Vorsorgekartei dokumentiert?

Zu 3.:

Eine Zuordnung von festem Personal zu einzelnen Schießständen existiert nicht (siehe Beantwortung der Frage 1). Dienstkräfte der Polizei Berlin erhalten arbeitsmedizinische Vorsorge, die nach § 3 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in einer Vorsorgekartei zu dokumentieren ist.

Berlin, den 28. April 2020

In Vertretung
Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport