Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

vom 07. April 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2020)

zum Thema:

Arbeitsmedizinischer Dienst bei der Berliner Polizei – Bernauer Straße (Halle 8)

und Antwort vom 28. April 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2020)

Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/23143 vom 07. April 2020 über Arbeitsmedizinischer Dienst bei der Berliner Polizei – Bernauer Straße (Halle 8)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Gab es im ersten Quartal 2011 Messungen an den Schießständen in der Schießhalle 8 in der Bernauer Straße?

Zu 1.:

Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs.18/22709 verwiesen.

2. Wenn ja, gab es eine Arbeitsmedizinische Stellungnahme durch den Betriebsarzt des TÜV und mit welchem Ergebnis sowie welcher Empfehlung?

Zu 2.:

Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin kann eine Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

3. Wie viele Mitarbeiter waren dauerhaft auf dem Schießstand in der Schießhalle 8 in der Bernauer Straße beschäftigt?

Zu 3.:

Eine Zuordnung von festem Personal zu einzelnen Schießständen existiert nicht. Weder die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Polizei Berlin noch die trainierenden Polizeivollzugskräfte sind einem Schießstand dauerhaft zugeordnet. Im Übrigen wird auf die Schriftlichen Anfragen Drs.18/23002 und Drs.18/23003 verwiesen.

4. Wurden, nachdem das Messergebnis bekannt war, Vorsorgeuntersuchungen bei den Beschäftigten dieser Schießstände durchgeführt und in der Vorsorgekartei dokumentiert?

Zu 4.:

Eine Zuordnung von festem Personal zu einzelnen Schießständen existiert nicht (siehe Beantwortung der Frage 3). Dienstkräfte der Polizei Berlin erhalten arbeitsmedizinische Vorsorge, die nach § 3 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in einer Vorsorgekartei zu dokumentieren ist.

Berlin, den 28. April 2020

In Vertretung
Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport